FAQ

Teilnahmebedingungen „Vogelschießen der Königinnen“ in Bilstein

Jeweils die Gewinnerin des Vogelschießens der Jungschützenköniginnen sowie der Königinnen des Kreis Olpe in Bilstein erhält einen Reisegutschein im Wert von 500,-€.
Die Einlösung des Gutscheines kann nur im Reisebüro Höfer in Lennestadt erfolgen.

Die Teilnehmerinnen willigen in die Verwendung und Verbreitung sämtlicher Fotos die am Tag des Vogelschießens gemacht werden zu Werbezwecken – auch im Internet und auf Social Media Kanälen  ein.

Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Der Schützenverein Bilstein e.V. beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO. Die Daten werden von dem Veranstalter nur für Zwecke dieses Vogelschießens  erhoben und verarbeitet. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenspeicherung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

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Glaube Sitte Heimat

Schüzenverein Bilstein 1890 e.V.

Gott achtet mich, wenn ich arbeite. Er liebt mich, wenn ich fröhlich bin.

Vereinsanschrift:

Schützenverein Bilstein e.V. gegr. 1890 - Freiheit 56, 57368 Lennestadt-Bilstein
1.Vorsitzender: Heinz Rinscheid
Tel.: 0177 89 02 61 2
E-Mail: heinz.rinscheid@schuetzenverein-bilstein.de

Geschäftsführer: Philipp Sondermann
Tel.: 0172 2059 462
E-Mail: philipp.sondermann@schuetzenverein-bilstein.de

Anschrift für Anfahrt oder Anlieferungen etc.:
Freiheit-Bilstein-Halle
Am Freibad 14 - 57368 Lennestadt

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