FAQ
Teilnahmebedingungen „Vogelschießen der Königinnen“ in Bilstein
Jeweils die Gewinnerin des Vogelschießens der Jungschützenköniginnen sowie der Königinnen des Kreis Olpe in Bilstein erhält einen Reisegutschein im Wert von 500,-€.
Die Einlösung des Gutscheines kann nur im Reisebüro Höfer in Lennestadt erfolgen.
Die Teilnehmerinnen willigen in die Verwendung und Verbreitung sämtlicher Fotos die am Tag des Vogelschießens gemacht werden zu Werbezwecken – auch im Internet und auf Social Media Kanälen ein.
Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Der Schützenverein Bilstein e.V. beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO. Die Daten werden von dem Veranstalter nur für Zwecke dieses Vogelschießens erhoben und verarbeitet. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenspeicherung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
